Beschwerdeverfahren per E-Mail
Sie können uns Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie zu möglichen Verstößen gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten im Geschäftsbereich unseres Unternehmens oder bei unseren Zulieferern per E-Mail an compliance@recanorm.de übermitteln.
Bitte teilen Sie in Ihrer Meldung mit, wie wir Sie erreichen können, um den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von einem Mitarbeiter der RECA NORM GmbH eine Bestätigung, einschließlich einer Vorgangsnummer. Ihr Hinweis wird intern unter dieser Nummer durch unseren Compliance-Beauftragten weiterbearbeitet. Sie können sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, indem Sie diese E-Mail-Adresse verwenden und die Ihnen zugewiesene Vorgangsnummer angeben. Alle übermittelten Informationen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.
Im folgenden Abschnitt finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf der Bearbeitung Ihres Hinweises:
Was wird im Beschwerdeverfahren behandelt?
Das Verfahren ermöglicht es, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verstöße gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten aufmerksam zu machen, die durch die wirtschaftlichen Aktivitäten unseres Unternehmens oder unserer direkten oder indirekten Zulieferer verursacht wurden.
Was passiert nach einem Hinweis?
Nach Abgabe eines Hinweises erhält der Hinweisgeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Die Hinweise werden intern durch den Compliance-Beauftragten bearbeitet.
Welche Schritte folgen nach der Meldung?
Nach Eingang eines Hinweises prüft der zuständige Sachbearbeiter den Fall, insbesondere im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verstöße gegen entsprechende Pflichten. Nach der Validierung wird der Sachverhalt mit Ihnen als Hinweisgeber besprochen. Bitte geben Sie dazu Ihre Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse, an. Sollte die Bearbeitung länger dauern, werden Sie spätestens drei Monate nach Abgabe der Meldung über den aktuellen Stand informiert.
Wer bearbeitet die Hinweise?
Die Personen, die für die Bearbeitung der Hinweise zuständig sind, agieren unabhängig, unparteiisch und sind nicht an Weisungen gebunden. Sie unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente behandeln wir streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihre Identität bleibt vertraulich, und wir gewährleisten den Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Sanktion.