Unternehmen

COMPLIANCE

Compliance hat oberste Bedeutung.

Innerhalb von Siller & Laar und der gesamten RECA Group wird Compliance mit höchsten Ansprüchen an Qualität, aktivem Umweltschutz, nachhaltigem Management sowie in Fragen der Mitarbeiterverantwortung und aller operativen Abläufe als wesentlich angesehen.

Die Leitung aller Unternehmen der RECA Group stehen klar für fairen Wettbewerb und die uneingeschränkte Einhaltung sämtlicher geltender nationaler und internationaler Gesetze. Insbesondere Korruption, Bestechung und illegale Preisabsprachen werden strikt abgelehnt und keinesfalls geduldet.

Siller & Laar hat umfassende Richtlinien entwickelt, die klare Verhaltensvorgaben enthalten. Alle Mitarbeitenden werden darüber informiert und entsprechend geschult.

1. Korruption
Die RECA Group toleriert Korruption oder Bestechung in keiner Form, weder das Anbieten noch das Annehmen von unangemessenen Vorteilen.
2. Bestechung
Wir beeinflussen unsere Geschäftspartner und Abnehmer nicht in ungesetzlicher Weise in ihrer Preisfindung.
3. Preisabsprachen
Beschäftigte der RECA Group treffen mit Wettbewerbern keine schriftlichen oder mündlichen Absprachen über Preise oder zu bearbeitende Märkte.
Code of Compliance
Supplier Code of Conduct
Grundsatzerklärung Menschenrechte
Hinweisgebersystem SpeakUp
Beschwerdeverfahren Lieferkette
Code of Compliance

Effektive Sicherheitsvorgaben, eine gut strukturierte Sicherheitsorganisation sowie die Personen, die diese Vorgaben befolgen und anwenden, spielen eine entscheidende Rolle für die Sicherheit und tragen dazu bei, die positive Unternehmensentwicklung weiter voranzutreiben!

Alle Vorgaben und Schutzmaßnahmen sind im Code of Compliance dokumentiert.

Zum Code of Compliance
Supplier Code of Conduct

Zusätzlich zu unseren internen Anforderungen und Richtlinien, die wir im Code of Conduct festgelegt haben, verlangen wir auch von unseren Lieferanten die Einhaltung bestimmter Standards, die wir über den Supplier Code of Conduct durchsetzen.

Neben der Wahrung von Menschenrechten, Arbeitssicherheit und Umweltstandards verpflichten wir unsere Lieferanten dazu, Kommunikationskanäle für ihre Mitarbeitenden zu öffnen. Unser Ziel ist es, eine Partnerschaft auf Grundlage ethisch vertretbarer Prinzipien zu fördern.

Supplier Code of Conduct
Grundsatzerklärung Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte bildet seit jeher die Grundlage für das Miteinander bei Siller & Laar. Mit unserer Grundsatzerklärung der Menschenrechte wollen wir diesen ethischen Standard über unseren unmittelbaren internen Bereich hinaus weitergeben und in unserer Lieferkette verankern. Die Verpflichtung, die Rechte jedes einzelnen Menschen zu respektieren und zu wahren, ist für uns ein wesentlicher Bestandteil unserer täglichen Arbeit.

Zur Grundsatzerklärung Menschenrechte
Hinweisgebersystem SpeakUp

Studien zeigen, dass häufig Hinweise von Dritten zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen beitragen. Aus diesem Grund haben wir ein System implementiert, das es nicht nur unseren Mitarbeitenden, sondern auch externen Personen ermöglicht, uns auf kriminelle Handlungen und andere schwerwiegende Verstöße gegen die Compliance hinzuweisen. Dabei handelt es sich um das internetbasierte BKMS-System (Business Keeper Monitoring System).

Wenn Sie uns über dieses System einen Hinweis geben möchten, können Sie dies entweder mit Ihrem Namen oder anonym tun. Obwohl wir offene Kommunikation fördern, ermutigen wir Sie, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Wir garantieren, dass Ihre Informationen stets vertraulich behandelt werden und die schutzwürdigen Interessen aller betroffenen Personen gewahrt bleiben.

Bitte richten Sie sich ein Postfach im BKMS-System ein, damit wir Sie bei Rückfragen oder zur späteren Ergänzung Ihrer Meldung kontaktieren können. Die Kommunikation über dieses Postfach kann, falls gewünscht, auch anonym erfolgen.

Das System ist ausschließlich dafür vorgesehen, auf vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen oder schwerwiegende Compliance-Verstöße innerhalb der Unternehmensgruppe aufmerksam zu machen. Ein Missbrauch des Systems für andere Zwecke kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zum BKMS-System
Beschwerdeverfahren Lieferkette

Beschwerdeverfahren per E-Mail

Sie können uns Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken sowie zu möglichen Verstößen gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten im Geschäftsbereich unseres Unternehmens oder bei unseren Zulieferern per E-Mail an compliance@recanorm.de übermitteln.

Bitte teilen Sie in Ihrer Meldung mit, wie wir Sie erreichen können, um den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie von einem Mitarbeiter der RECA NORM GmbH eine Bestätigung, einschließlich einer Vorgangsnummer. Ihr Hinweis wird intern unter dieser Nummer durch unseren Compliance-Beauftragten weiterbearbeitet. Sie können sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, indem Sie diese E-Mail-Adresse verwenden und die Ihnen zugewiesene Vorgangsnummer angeben. Alle übermittelten Informationen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Im folgenden Abschnitt finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf der Bearbeitung Ihres Hinweises:

Was wird im Beschwerdeverfahren behandelt?

Das Verfahren ermöglicht es, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verstöße gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Pflichten aufmerksam zu machen, die durch die wirtschaftlichen Aktivitäten unseres Unternehmens oder unserer direkten oder indirekten Zulieferer verursacht wurden.

Was passiert nach einem Hinweis?

Nach Abgabe eines Hinweises erhält der Hinweisgeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Die Hinweise werden intern durch den Compliance-Beauftragten bearbeitet.

Welche Schritte folgen nach der Meldung?

Nach Eingang eines Hinweises prüft der zuständige Sachbearbeiter den Fall, insbesondere im Hinblick auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verstöße gegen entsprechende Pflichten. Nach der Validierung wird der Sachverhalt mit Ihnen als Hinweisgeber besprochen. Bitte geben Sie dazu Ihre Kontaktdaten, insbesondere eine E-Mail-Adresse, an. Sollte die Bearbeitung länger dauern, werden Sie spätestens drei Monate nach Abgabe der Meldung über den aktuellen Stand informiert.

Wer bearbeitet die Hinweise?

Die Personen, die für die Bearbeitung der Hinweise zuständig sind, agieren unabhängig, unparteiisch und sind nicht an Weisungen gebunden. Sie unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente behandeln wir streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihre Identität bleibt vertraulich, und wir gewährleisten den Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Sanktion.

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